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0805 134
Untersuchungen über den Einfluss von bisher nicht genutzten Mineralstoffen auf die Festigkeitseigenschaften und die Verwitterungsbeständigkeit von hydraulisch gebundenen Tragschichten
8.090
IDN 703565
Forschungsstelle Technische Hochschule Darmstadt, Versuchsanstalt für Straßenwesen (Prof. Dr.-Ing. G. Paulmann)
Bearbeiter Ditter, M.
Vatter, W.
Novotny, T.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bonn
Stand Abschluss: Juli 1991

In den ZTVT-StB 86 wird vorgeschrieben, dass in den Baustoffgemischen für hydraulisch gebundene Tragschichten Mineralstoffe entweder der TL Min-StB oder der DIN 4226, Teil 1, entsprechen müssen. In Gewinnungsstätten stehen manchmal Mineralstoffe an, die infolge Sonnenbrand, Montmorillonit oder Tuff die Anforderungen nicht erfüllen. Untersuchungen sollten zeigen, ob Mineralstoffe in hydraulisch gebundenenTragschichten verwendet werden können, bei denen die Anforderungen an die Verwitterungsbeständigkeit und/oder die Widerstandsfähigkeit gegen Schlag nicht erfüllt sind. Die Eignung der Baustoffgemische sollte über die Prüfung des Festigkeitsverhaltens beim einaxialen Druckversuch und des Frost-Tau-Wechsel-Verhaltens nachgewiesen werden. Untersucht wurden 4 bisher nicht genutzte Mineralstoffe und ein Recycling-Baustoff. Die Ergebnisse der Untersuchungen im Laboratorium von Mineralstoffmischungen aus den vier bisher nicht genutzten Mineralstoffen, bei denen Anforderungen an Verwitterungsbeständigkeit oder andere Eigenschaften nicht erfüllt sind, ergaben, dass sie zum Teil den Anforderungen der Vorschriften für hydraulisch gebundene Tragschichten bezüglich Druckfestigkeit und Frostbeständigkeit entsprechen, insbesondere wenn Kornklassen zugesetzt werden, deren Mineralstoffe den Anforderungen der Technischen Lieferbedingungen entsprechen. Das gilt auch für die Recycling-Baustoffe aus Straßen-, Hoch- und Ingenieurbau. Hierbei besteht allerdings Forschungsbedarf. Bei der Eigungsprüfung sollten in jedem Fall die Druckfestigkeit und das Frostverhalten geprüft werden, selbst wenn das wegen des geringen Anteils an Feinmineral nach den derzeitigen Vorschriften nicht erforderlich wäre.

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