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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29019

Die Verwendung von Glas bei der Herstellung von Lärmschutzwänden (Orig. franz.: Utilisation du verre dans la construction d'erans acoustiques)

Autoren
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Note Technique, Ministère de L'Environnement et du Cadre de Vie / Ministère des Transports (1980), 46 S., zahlr. B

Offenbar aufgrund anfänglich nicht sehr günstiger Erfahrungen hat die französische Straßenbauverwaltung ein Merkblatt mit dem angegebenen Titel als Anhang zu dem offiziellen "Leitfaden Lärm" herausgegeben, in dem die Besonderheiten von Glas als Baustoff sowie einsatz- und bautechnische Anwendungsregeln behandelt werden. Acryl-Glas oder sonstiger Kunststoff für die Scheiben wird nicht erörtert, da offenbar hiermit noch nicht ausreichende Erfahrungen vorliegen. Besondere Bedeutung wird der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und Dritter beigemessen für den Fall, daß das Glas zerstört wird. Daher kommen nur sogenannte Sicherheitsgläser ausreichender Dicke infrage, wie nicht splitterndes Glas, Panzerglas oder Verbundglas, entweder als Klarglas oder nur transparent. Außerdem sind besonders starke Schutzplanken oder Betongleitwände vor den Wänden vorzusehen und erweiterte Lichtraumprofile einzuhalten. Die Dimensionierung des Glases sieht drei Forderungen vor: Dämmwirkung, mechanische Stabilität und Schlagwiderstand. Für Letzteren sind genormte Prüfungen vorgeschrieben. Auf mögliche Blendung durch Sonne oder Scheinwerfer ist zu achten. Vorkehrungen zur Abhilfe werden vorgeschlagen. Bei der Befestigung der Scheiben ist Sorge zu tragen, daß keine zusätzlichen Spannungen aus Temperatur oder Bewegung eingetragen werden. Das gilt besonders für Wände auf Bauwerken. Die Wände sollten für Unterhaltungsarbeiten einschließlich einbis zweimaliger Reinigung jährlich gut zugänglich sein.