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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29518

Dringlichkeitsreihung 1980 für Autobahnen, Schnellstraßen, Bundesstraßen B

Autoren
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft
2.5 Programme
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)

Schriftenreihe Straßenforschung (Wien) 1980, 72 S., zahlr T, Q

Nach dem gegenwärtigen Stand der Planung beträgt die Gesamtlänge der für die Republik Österreich vorgesehenen Bundesautobahnen insgesamt rund 1870 km, die der Bundesschnellstraßen ca. 1180 km und die der Bundesstraßen B etwa 10000 km. Knapp die Hälfte der vorgesehenen Strecken ist in Betrieb bzw. in Bau. Auf Grund des Bundesstraßengesetzes von 1971 ist eine periodische Dringlichkeitsreihung für den Restausbau vorgesehen, die 1980 zum zweiten Male vorgelegt wird. Die Dringlichkeitsreihung 1980 beruht auf mathematischen Verfahren (Nutzwertanalyse) und berücksichtigt nicht rechenbare Einflüsse im weitgehenden Einvernehmen mit den betroffenen Bundesländern. Für den Zeitraum bis 1995 ist insgesamt ein Investitionsvolumen von 15 Mrd. öS für die Stufe 1 a, 20 Mrd. öS für die Stufe 1 b und 30 Mrd. öS für die Stufe 2 vorgesehen.