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Detailergebnis zu DOK-Nr. 28891

Pfeilzeichen auf Leitpfosten

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Sachgebiete 6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen

Verkehrsblatt (1980) Nr. 22, 1 B

An Bundesautobahnen wird die Wegrichtung zur nächsten Notrufsäule durch einen dreieckförmigen Richtungspfeil an den Leitpfosten des rechten Fahrbahnrandes angezeigt. Diese Regelung gilt seit dem 15. November 1980 auch für die Bundestraßen. Da an Bundesstraßen z. Z. nur vereinzelt Notrufsäulen installiert sind, ist der Anbringungsbereich auf jeweils 1,5 km beiderseits der Notrufsäulen begrenzt. Zur Verbesserung des Informationsgehaltes wird außerdem ein Telefonhörersymbol in das Pfeilelement aufgenommen.