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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29974

Erlaubnisverfahren für Schwerlasttransporte; Nachrechnen von Brücken

Autoren
Sachgebiete 15.1 Belastungen und Belastungsannahmen

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 14, 1981 / Verkehrsblatt (1981) Nr. 14, S. 321-324, 13 B

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen, deren Achslasten und Gesamtgewichte die nach Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zugelassenen Werte überschreiten, einer Erlaubnis. Wenn die zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte um mehr als 10 % überschritten werden, ist vor Erteilung der Erlaubnis die Straßenbaubehörde zu hören. Im Zusammenhang mit diesem Anhörverfahren wurden Nachrechnungen von Brücken bisher nach unterschiedlichen Rechenmethoden vorgenommen. Um die Nachrechnungsverfahren zu vereinheitlichen, wurde vom Bund/Länder-Fachausschuß Brücken- und Ingenieurbau ein einheitliches Berechnungsverfahren für Nachrechnungen erarbeitet, das in den meisten Fällen angewendet werden kann.