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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35340

Ablehnung weiterer Zahlungen durch den Auftraggeber der Schlußzahlung gleichstehend (BGH v. 20.11.1986 - VII ZR 332/85)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 18 (1987) Nr. 2, S. 218-220

Läßt der vom Auftraggeber mit der Rechnungsprüfung und Abwicklung Beauftragte dem Auftragnehmer die vom ihm geprüfte und "berichtigte" Schlußrechnung zugehen, nach der er nach Abzug geleisteter Zahlungen zum Ergebnis kommt, dem Auftraggeber stehe ein Restguthaben zu, so liegt darin eine für den Auftraggeber verbindliche, der Schlußzahlung gleichzusetzende endgültige Ablehnung weiterer Zahlungen i. S. von § 16 Nr. 3 Abs. 2 Satz 2 VOB/B vor.