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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40469

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Herstellung von Brückenbelägen auf Stahl - ZTV-BEL-ST 92 (Ausgabe 1992)

Autoren
Sachgebiete 15.7 Brückenbeläge, Abdichtungen

Bonn: Bundesminister für Verkehr, 1992, 24 S. (FGSV-Nr. 784/1)

Die ZTV-BEL-ST 92 regeln die Herstellung der Brückenbeläge auf ortfesten Brücken mit orthotropen stählernen Fahrbahnplatten. Der Brückenbelag besteht aus einer Dichtungsschicht und einer Schutz- und Deckschicht aus Asphalt. Die Dichtungsschicht kann aus bitumenhaltigen oder Reaktionsharz-Baustoffen oder einer Kombination aus Schichten beider Baustoffarten bestehen; sie dient dem Schutz des stählernen Fahrbahnbleches und der Herstellung des Schubverbundes zwischen Deckblech und Schutz- und Deckschicht. Die ZTV-BEL-ST 92 enthalten einen umfangreichen Abschnitt mit Begriffsbestimmungen. Im Abschnitt Baugrundsätze werden die unterschiedlichen Einflußgrößen beschrieben, die bei der Wahl des Belagsaufbaues und bei der Ausführung der Arbeiten zu berücksichtigen sind. Darüberhinaus werden grundsätzliche Anforderungen an die Unterlage, an den Aufbau des Belages einschließlich Randausbildung und Fugen und an die Ausführungsbedingungen festgelegt. Auf die Baustoffe und Baustoffgemische wird im einzelnen eingegangen und für Anforderungen und Qualitätssicherung die dafür geltenden Regelwerke bindend vorgeschrieben. Für die Stoffe der Dichtungsschichten gelten grundsätzlich die "Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe der Dichtungsschichten für Brückenbeläge auf Stahl" (TL-BEL-ST), für das Asphaltmischgut die ZTV bit-StB, z.T. mit speziellen Festlegungen für den hier vorgesehenen Einsatzzweck. Im Abschnitt Ausführung wird die Oberflächenvorbereitung der stählernen Fahrbahnplatte behandelt einschließlich Schutz- und Entsorgungsmaßnahmen. Die Anforderungen an die einzelnen Lagen und Schichten des Brückenbelages bei der Herstellung sind hier festgelegt, z.B. die einzuhaltenden Umgebungsbedingungen, die Schichtdicken, die Abreißfestigkeiten und die Einzelheiten bei Ausbildung der Fugen in Schutz- und Deckschichten. Bei den Prüfungen werden Grund-, Eignungs-, Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen unterschieden. Der Umfang der Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen wird detailliert festgelegt, die Prüfverfahren bei der Eigenüberwachung im Rahmen der Ausführung sind in einem eigenen Anhang 2 beschrieben. Zu Abnahme, Gewährleistung und Abrechnung werden die für die Brückenbeläge auf Stahl notwendigen Festlegungen getroffen. In einem eigenen Abschnitt wird ansatzweise auf die Teilerneuerung der Brückenbeläge eingegangen mit Hinweisen zur Prüfung der verbleibenden Restsubstanz, zur Wahl des neuen Systems im Hinblick auf den Haftverbund und zur Gewährleistung. Ein wesentlicher Bestandteil der ZTV-BEL-ST 92 ist neben dem bereits erwähnten Anhang 2 "Eigenüberwachungsprüfungen bei der Bauausführung" auch ein Anhang 1 "Ausführungsanweisung" mit Inhaltsangaben zu einer von jedem Anbieter eines Abdichtungs-Systems verlangten Ausführungsanweisung mit detallierten Ausführungen zum Aufbau des Systems, zu den Stoffen selbst und zu deren Verarbeitung.