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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40489

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau ZTVLa-StB 92 (Ausgabe 1992)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Bonn: Bundesminister für Verkehr, 1992, 45 S., 2 T (FGSV-Nr. 224)

Die "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau" (ZTVLa-StB 92) sind mit Allgemeinem Rundschreiben Nr. 8/92 vom 16. Juni 1992 vom Bundesminister für Verkehr für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt worden. Die ZTVLa-StB 92 basieren auf den "Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau" (ZTVLa-StB 80), Ausgabe 1980, die sich grundsätzlich in der Praxis bewährt haben. Eine Überarbeitung der ZTVLa-StB 80 durch den Bund/Länder-Arbeitskreis "ZTVLa-StB" wurde erforderlich durch: a) die Erfahrungsberichte, Ergänzungs- und Änderungsvorschläge der Obersten Straßenbaubehörden der Länder zur ZTVLa-StB 80; b) die Überarbeitung einiger Leistungsbereiche des Standardleistungskataloges; c) die Überarbeitung der DIN 18 915 bis DIN 18 920; d) die Berücksichtigung der neu eingeführten ATV DIN 18 299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art". Die 8 Abschnitte enthalten Vertragsbedingungen für Bauverträge und Richtlinien für die Aufstellung der Bauvertragsunterlagen, der Überwachung und Abnahme der Landschaftsbauarbeiten. Die ZTVLa-StB 92 sind auf die neuen Landschaftsbaunormen abgestimmt. Die neue ZTVLa-StB 92 trägt dem Anliegen der EG auf Behebung von Handelshemmnissen durch Aufnahme der EG-Öffnungsklausel über die Zulassung von Produkten aus anderen EG-Mitgliedstaaten Rechnung. In Verbindung mit den überarbeiteten Landschaftsbaufachnormen wird die ZTVLa-StB 92 den hohen ökologischen Anforderungen an Landschaftsbauarbeiten gerecht. So wurde der Grundgedanke des Bodenschutzes insbesondere bei Oberbodenarbeiten verankert, der Grundgedanke des Verwendungsverbotes von Torf und Schädlingsbekämpfungsmittel integriert sowie die vorzugsweise Verwendung von Recyclingstoffen bei entsprechender Eigung vorgegeben. Neu überarbeitet wurden Vertragsbedingungen und Richtlinien zu Pflegearbeiten bei Vegetationsflächen. Hierzu wurden Richtdaten für die Beendigung der Pflegegänge sowie Richtwerte für Wassergang pro Pflanze angegeben. Den ökologischen Anforderungen von Pflegekonzepten bei neu angelegten Biotopen wurde Rechnung getragen. Überarbeitet wurde auch Abschnitt 6 mit Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Abgabe insbesondere von Pflanzungen. Im Anhang der ZTVLa-StB 92 sind die wichtigsten, einschlägigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Merkblätter aufgeführt.