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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43262

Abwicklung des Lieferverkehrs an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen

Autoren A. Hamed
Sachgebiete 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung
5.21 Straßengüterverkehr

Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Verkehrstechnik H. V 16, 1994, 132 S., zahlr. B, T, Q

Zur Abwicklung des Lieferverkehrs schlagen die Regelwerke verschiedene Entwurfselemente vor: von der Ausweisung von Flächen, die ausschließlich dem Lieferverkehr zur Verfügung stehen, bis hin zur flexiblen und mehrfachen Nutzung anderer Flächen. Um die Eignung der einzelnen Regelungen in Abhängigkeit von verschiedenen Randbedingungen beurteilen zu können, wurde ein Untersuchungsprogramm für 25 Strecken aufgestellt, die über eine Umfrage aus 112 Straßenabschnitten in 63 Städten ermittelt wurden. Der Lieferverkehr behinderte den fließenden Verkehr, aber, von wenigen Ausnahmen abgesehen, waren die dadurch verursachten Probleme nicht so groß, wie oft angenommen wird. Für alle beobachteten Liefervorgänge betrug die durchschnittliche Standzeit etwa 11 Minuten. Allerdings zeigten sich bei den einzelnen Branchen deutliche Unterschiede. Die Anlieferungen erfolgten überwiegend mit Pkw, Kombi und Transportern. Durch die Ladetätigkeit selbst traten in der Regel keine zusätzlichen Behinderungen des fließenden Verkehrs auf. Den ruhenden Verkehr behinderte der Lieferverkehr vor allem durch das Blockieren freier Parkstände. Durch die Auswertung der Unfallanzeigen konnte bis auf wenige Ausnahmefälle auch keine Beteiligung des Lieferverkehrs am Unfallgeschehen festgestellt werden. Kommt es zum Unfall, so ist meist kein direktes Verschulden des Lieferverkehrs zu verzeichnen. Es zeigte sich, daß es wegen der Vielfalt der Ausprägungen des Lieferverkehrs und der Nutzungsansprüche anderer Verkehrsteilnehmer keine allgemeingültige Regelung der Abwicklung des Lieferverkehrs an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen geben kann. Die bestehende Problematik ist im Einzelfall entsprechend den Nutzungsansprüchen der verschiedenen Verkehrsteilnehmer und den örtlichen Gegebenheiten zu lösen. Die Untersuchung gibt Empfehlungen zur Auswahl geeigneter Regelungen.