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Detailergebnis zu DOK-Nr. 52965

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton - ZTV Beton-StB 01 , Ausgabe 2001 - Kommentar unter Berücksichtigung der neuen Normen

Autoren F.O. Schuster
R. Grüning
Sachgebiete 11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV)
11.3 Betonstraßen

Bonn: Kirschbaum Verlag, 2002, 424 S., zahlr. B, T, Q, Anhang. - ISBN 3-7812-1567-9

In enger Anlehnung an die Gliederung der ZTV Beton-StB 01 bietet der Kommentar einen umfassenden Einblick in alle den Bau von Fahrbahndecken aus Beton berührenden Themenbereiche. Nach einer Wiedergabe des Originaltextes und ggf. Abdruck des Inhaltes der zugehörigen „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen“ erfolgt zu jedem Punkt eine detaillierte Kommentierung anhand der zugrunde liegenden Normen, sonstiger technischer Regelwerke und der in jahrzehntelanger praktischer Arbeit erworbenen Fachkenntnis der Autoren. Die Schwierigkeit, dass sowohl die ZTV Beton als auch der Kommentar in einer voraussichtlich noch einige Zeit andauernden Umbruchphase der Normung durch die Umstellung von deutschen auf europäische Normen erschienen sind, wird dadurch aufgefangen, dass zwar konsequent von den zum Zeitpunkt der Bearbeitung der ZTV Beton gültigen Normen ausgegangen wird, aber die bereits vorliegenden europäischen Normen ggf. parallel erwähnt werden und auf mögliche Konsequenzen nach ihrer Einführung hingewiesen wird. Da Herstellung und Abdichtung von Fugen in einer gesonderten ZTV Fug behandelt werden, beschränkt sich auch der Kommentar auf die Erläuterung der noch in der ZTV Beton zu diesem Themenkomplex enthaltenen Punkte wie Aussagen zum Fugenabstand, zu Fugen auf Parkplätzen oder bei festen Einbauten und deren Begründung. An einigen Stellen werden auch bereits zukünftig zu erwartende Regelungen aufgenommen. So hat sich z.B. gezeigt, dass die derzeit gültige Verfahrensweise zur Bestimmung der Einbaudicke zu stark unterschiedlichen Betondicken innerhalb eines Deckenloses führen kann. Um dieser negativ zu bewertenden Tendenz entgegenzuwirken wird angeregt, Einzelwerte der Dickenbestimmung mit nicht mehr als dem 1,10 bis 1,15-fachen der Solldicke in den der Abrechnung dienenden Mittelwert einzubeziehen.