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Detailergebnis zu DOK-Nr. 63661

Zwischen internationalen Verpflichtungen und lokaler Politik: der Fall des Dresdner Elbtals in Bezug zur Welterbekonvention von 1972 (Orig. engl.: Between international obligations and local politics: the case of the Dresden Elbe Valley under the 1972 World Heritage Convention)

Autoren B. Ringbeck
M. Rössler
Sachgebiete 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Informationen zur Raumentwicklung (2011) Nr. 3-4, S. 205-212, 3 B, 16 Q

Im Dresdner Elbtal konnte der Spagat zwischen der Bewahrung des Welterbes und der städtebaulichen Weiterentwicklung nicht bewältigt werden. 2004 als Welterbe anerkannt, wurde dem Dresdner Elbtal 2009 - nachdem es 2008 auf die Rote Liste des gefährdeten Welterbes versetzt worden war - dieser Status wieder aberkannt. Allen Diskussionen und Forderungen nach einer Alternativlösung zum Trotz war der Bau der Waldschlösschenbrücke über die Elbe, der letztendlich zur Streichung von der Welterbeliste führte, unverändert fortgesetzt worden. Dadurch wurde nach dem Urteil des Welterbekomitees der universelle Wert der kulturellen Landschaft zerstört. Der Konfliktprozess war dabei mehrdimensional und durch unterschiedliche Entscheidungen und Vorkommen determiniert. So wurden die Entwicklungen rund um die Brückenplanung nicht im Nominierungspapier benannt; der Internationale Rat für Denkmalpflege wies nicht auf das in Entwicklung bestehende Bauprojekt hin; ebenso wurde das Welterbekomitee nicht über die Pläne informiert, wie es die Operational Guidelines fordern. Schlussendlich wurde durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht dem Referendum von 2004 Priorität eingeräumt, bei dem die Bürger den Bau der Brücke favorisiert hatten. Die Autorinnen betonen, dass zwar dem Bürgerwillen eine prioritäre Stellung eingeräumt werden kann, dann aber auch die möglichen daraus resultierenden Nachteile in Kauf genommen werden müssen - in diesem Fall der Verlust des Welterbestatus und damit von Ansehen.