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Detailergebnis zu DOK-Nr. 64153

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen: ZTV VZ (Ausgabe 2011)

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Sachgebiete 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung

Köln: FGSV Verlag, 2011, 28 S., 6 T, Anhang (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 395). - ISBN 978-3-941790-94-0. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/ztv-vz

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat nun zum ersten Mal die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen" (ZTV VZ), Ausgabe 2011, herausgegeben. Diese wurden mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau ARS 09/2011 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingeführt. Diese ZTV VZ beschreiben Anforderungen und Verfahrensregeln bei der Erbringung von Leistungen zur Aufstellung ortsfester vertikaler Verkehrszeichen nach harmonisierten und freiwilligen europäischen Normen sowie nach ergänzenden nationalen Regeln. Ortsfeste, vertikale Verkehrszeichen und ihre Aufstellvorrichtungen sind Bauprodukte gemäß der Bauproduktenrichtlinie (BPR). Sie sind entsprechend den Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ) auszuführen und zu kennzeichnen. Diese ZTV sind anwendbar im gesamten Geltungsbereich der StVO für ortsfeste, vertikale Verkehrszeichen neben und über der Fahrbahn einschließlich Befestigungsmitteln und Aufstellvorrichtungen. Sie gelten nicht für Wechselverkehrszeichen, Aufstellvorrichtungen einschließlich der Befestigungselemente nach ZTV-ING Teil 9, Abschnitt 1 (Schilderbrücken und Kragmaste). Sie gelten ebenfalls nicht für temporäre Beschilderungen nach den RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen). Die ZTV VZ behandeln relevante Begriffe, den Anwendungsbereich, Grundsätze, die Ausführungsunterlagen, Stoffe und Bauteile, die Ausführung, die Ausbesserung von Schäden, die Abnahme, Reparaturarbeiten an retroreflektierenden Wegweisern sowie Änderungen und Ergänzungen des Bildinhalts von retroreflektierenden Wegweisern. In den beiden Anhängen werden die relevanten Regelwerke aufgelistet und eine Checkliste zur Abnahme abgedruckt.