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Detailergebnis zu DOK-Nr. 77662

Zuverlässig zum Ziel: die Richtlinie zu den Radschnellverbindungen aus Radverkehrssicht

Autoren B. Sluka
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege

mobilogisch! 42 (2021) Nr. 4, S. 35-37, 2 B, 3 Q

Die "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten" (H RSV) definieren zwei Standards. Einmal ist das die als Radschnellweg bekanntere Radschnellverbindung (RSV), die ab zu erwartenden 2 000 Radfahrenden pro Tag Anwendung finden soll. Für geringere Nachfrage, aber trotzdem bedeutende Verbindungen, zum Beispiel auf Pendler-Wegen, werden als ein verminderter Standard Radvorrangrouten (RVR) beschrieben. Sie werden in dem gesamten Werk wie Radschnellverbindungen, aber mit verringerten Anforderungen behandelt und liegen noch klar über den Radverkehrsanlagen, welche die "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA) beschreiben und darin zukünftig als "Basisstandard" bezeichnet werden. Die Ergänzung durch eine mittlere Kategorie der Radvorrangrouten ist sehr sinnvoll, da die hohen Anforderungen an Radschnellwege nur in der Umgebung von Großstädten und Ballungsräumen und auch dort nur auf wenigen Hauptachsen erreicht werden. Für Mittel- und Kleinstädte, die den Alltagsradverkehr fördern wollen, stand bisher keine sinnvolle Kategorie zur Verfügung. Radwege nach den ERA genügen oft nicht den Anforderungen von Fahrradpendlern. Diese Lücke schließt die Radvorrangroute. Das erklärte Ziel der H RSV ist, eine "strategische Fahrzeitverkürzung" für den Radverkehr zu erreichen. Durch kürzere Wegezeiten soll er gegenüber anderen Verkehrsmitteln konkurrenzfähiger werden, damit Menschen auf das Fahrrad wechseln. Dazu sind in der Regel ein Vorrang der Wege, durchgehende Überholmöglichkeiten und die Trennung von (stärkerem) Fußgängerverkehr nötig.