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Detailergebnis zu DOK-Nr. 79034

Fahrräder in Pkw-Parkbauten – eine gute Symbiose oder ein Widerspruch?

Autoren I. Irmscher
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)

Parken aktuell 33 (2022) Nr. 127, S. 42-45, 12 B, 1 T, 7 Q

Nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbands (ZIV) gab es 2021 in Deutschland über 81 Millionen Fahrräder mit einem Anteil von inzwischen circa 8,5 Millionen Elektrofahrrädern – bei rund 84 Millionen Einwohnern und 48,5 Millionen Pkw. Während der Bestand an Fahrrädern insgesamt nur langsam wuchs, vollziehen sich insbesondere im urbanen Bereich erhebliche Entwicklungen zur Fahrradnutzung hin. Daher werden bei nahezu jedem Neubauvorhaben neben Pkw-Stellplätzen auch Stellplätze für Fahrräder und zum Teil auch für Lastenfahrräder baurechtlich gefordert, mitunter auch ausschließlich (Berlin). Damit wird dem Mobilitätswandel Rechnung getragen, wobei vielfach aber die erforderliche Qualität und Differenzierung dieser Fahrradstellplätze nicht oder nur unzureichend definiert werden. Es reicht aber nicht aus, einfach nur ungenutzte Restflächen von Pkw-Parkbauten mit Fahrradständern auszustatten. Ebenso wie für die Planung von Straßenverkehrsanlagen im Allgemeinen und von Parkbauten für Pkw im Speziellen gibt es das Bemessungsfahrzeug "Fahrrad/Pedelec/E-Bike" in den RBSV 2020 (Richtlinien für Bemessungsfahrzeuge und Schleppkurven zur Überprüfung der Befahrbarkeit von Verkehrsflächen). Eine weitere Differenzierung nach den verschiedenen Fahrradarten ist in den "Hinweisen zum Fahrradparken", Ausgabe 2012 enthalten. Dabei werden keine Unterschiede zwischen jenen mit und ohne elektrischem Hilfsantrieb (Pedelecs) gemacht. Bei den FGSV-Bemessungsfahrzeugen handelt es sich um virtuelle 85 %-Fahrzeuge.