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Detailergebnis zu DOK-Nr. 79215

Führt EURO VII direkt zur E-Mobilität?

Autoren D. Busse
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz
6.10 Energieverbrauch

Nahverkehr 41 (2023) Nr. 1+2, S. 38-39, 1 T

Zur Erreichung der von der Europäischen Union gesteckten Klimaziele veröffentlichte die EU-Kommission am 10. November 2022 ihren Gesetzesvorschlag zum Emissionsstandard Euro 7/VII. Die darin festgeschriebenen Grenzwerte würden die bisher geltenden Abgasverordnungen Euro 6/VI ersetzen und für alle neu verkauften Kraftfahrzeuge in der EU gelten: für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab 01. Juli 2025 sowie ab 01. Juli 2027 für schwere Nutzfahrzeuge. Inhalte sind neben einer Vereinfachung der bisherigen Emissionsnormen und der Bereitstellung neuer Schadstoffgrenzwerte, gleichfalls eine verbesserte Kontrolle der realen Emissionen durch Messungen der Verbrauchs- und Emissionswerte mittels On-Board-Kraftstoff- und Energieverbrauchsmessung (OBFCM) beziehungsweise On-Board-Emissionsmessungen (OBM) im Realbetrieb. Für schwere Nutzfahrzeuge werden erstmals Grenzwerte für Lachgas (N2O) und Formaldehyd festgesetzt und ein neuer Grenzwert für Kohlenwasserstoffe eingeführt. In vielen Bereichen gibt es noch Klärungsbedarf, da zwar Grenzwerte vorliegen, jedoch die dafür notwendigen Prüf- und Messmethoden nicht, was die Entwicklung und Implementierung von selbigen oder auch der Fahrzeugtechnik und deren Homologation verzögert beziehungsweise eine Umsetzung bis 01. Juli 2027 fraglich erscheinen lässt. Diese genannten Punkte drängen die Frage auf, ob sich die Hersteller diesem Entwicklungsaufwand und der damit einhergehenden finanziellen Belastung sowie dem Risiko der Reinvestition aussetzen, oder ob sie ihre Ressourcen nicht direkt in die Entwicklung von rein elektrischen Antrieben investieren wollen. Der Grüne Deal gibt deutliche Rahmenbedingungen vor, die durch untergeordnete Gesetze und Verordnungen nicht ausgehebelt werden sollten.