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Detailergebnis zu DOK-Nr. 79100

Stellschrauben der Planungsbeschleunigung: Standardisierung und gerichtliche Kontrolldichte

Autoren C. Kappes
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht

UPR, Zeitschrift für Umwelt- und Planungsrecht 43 (2023) Nr. 3, S. 89-95, 46 Q

In Deutschland vergeht von der Planung bis zur endgültigen Genehmigung wichtiger Infrastrukturvorhaben nicht selten ein ganzes Jahrzehnt. Wirksame Abhilfe wurde bislang nicht geschaffen. Der Beitrag widmet sich den Möglichkeiten der Planungsbeschleunigung durch eine fachliche Determinierung und Begrenzung der gerichtlichen Kontrolldichte. Die Politik hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Planungsbeschleunigungsgesetzen auf den Weg gebracht. Die Liste dieser Gesetze ist lang, ihr Erfolg überschaubar. Zu wesentlicher Beschleunigung haben die gesetzgeberischen Initiativen bislang nicht geführt. Die Regelungen beziehen sich in erster Linie auf das Verfahrens- und Prozessrecht. Die Hauptursachen für lange Verfahren liegen jedoch weniger in den – wenn auch hohen – verfahrensrechtlichen Anforderungen als im materiellen Recht. Die nach dem europäischen Natur- und Artenschutzrecht sowie dem Wasserrecht erforderlichen Untersuchungen dauern häufig mehrere Jahre und ihre Dokumentation in den Antragsunterlagen nimmt viele hundert, nicht selten über tausend Seiten ein. Entsprechend aufwendig sind die Verfahren selbst. Regelmäßig sind Unterlagen nachzubessern. Häufig muss auch die Öffentlichkeit neu beteiligt werden, wenn die den Umweltuntersuchungen zugrundeliegenden Daten veralten und zumindest teilweise neu erhoben werden müssen oder wenn Rechtsprechungs- und Gesetzesänderungen umgesetzt werden müssen. So betrug der Umfang der für den deutschen Teil der Festen Fehmarnbeltquerung erstellten Unterlagen zum Ende des Planfeststellungsverfahrens insgesamt etwa 35 000 Seiten, von denen ein erheblicher Teil auf die Umweltuntersuchungen für die Umweltverträglichkeitsstudie, die FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen, den Artenschutzbeitrag, den Wasserrechtlichen Fachbeitrag und den Landschaftspflegerischen Begleitplan entfiel. Wenngleich die Dimensionen des Fehmarnbelt-Projekts sicherlich Ausnahmecharakter haben, ist der Befund für die allermeisten umweltrelevanten Vorhaben klar: Im Kern sind es die hohen inhaltlichen Anforderungen des Umweltrechts, die zu einer von Vorhabenträgern und Behörden kaum mehr zu bewältigenden Komplexität führen.