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Detailergebnis zu DOK-Nr. 79380

Beitrag zur Aktualisierung der Regeln für die konstruktive Durchbildung von Betontragwerken (Forschungsprojekt AGB 2018/001) (Orig. engl.: Contribution to the updating of detailing rules for concrete structures)

Autoren A. Muttoni
M. Fernández Ruiz
F. Moccia
F. Monney
Sachgebiete 15.3 Massivbrücken
15.0 Allgemeines, Erhaltung

Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2022, 255 S., 117 B, 21 T, 426 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 712)

Ziel der Forschungsarbeit ist es, einen Beitrag zur Aktualisierung der in den Normen (wie zum Beispiel SIA 262, SIA 269/2 und EN 1992-1-1) enthaltenen Regeln für die konstruktive Durchbildung von Betontragwerken zu leisten. Eine Aktualisierung dieser Vorschriften ist notwendig, da einige Regeln vor mehreren Jahrzehnten auf der Grundlage praktischer Erfahrungen und experimenteller Forschungen erstellt wurden, als die Bauverfahren und die Materialeigenschaften ziemlich anders waren als heute. Darüber hinaus müssen allgemeinere Regeln gefunden werden, die besser mit den Entwicklungen auf internationaler Ebene in Einklang sind. Ein Teil der Ergebnisse konnte im Entwurf der neuen europäischen Norm für Betontragwerke (prEN 1992-1-1:2021) berücksichtigt werden. Abgesehen von einer Reihe sogenannter "Regeln der guten Praxis", die keinen eindeutigen wissenschaftlichen Hintergrund haben, verfolgen die Konstruktionsregeln mehrere Ziele: eine einfache Bemessung ohne expliziten Nachweis der Gebrauchstauglichkeit und der Grenzzustände der Tragfähigkeit (GZG und GZT) zu ermöglichen; bestimmte Einwirkungen bei der Bemessung zu vernachlässigen (zum Beispiel aufgezwungene Verformungen) oder ein angemessenes Verhalten bei außergewöhnlichen Einwirkungen zu gewährleisten; Gewährleistung einer ausreichenden Robustheit der Bauteile und der Tragwerkssysteme (Gewährleistung einer ausreichenden Verformungskapazität und Restfestigkeit, um einen fortschreitenden Einsturz zu verhindern); eine einfache Konstruierbarkeit zu ermöglichen und die Grenzen der Anwendbarkeit von Bemessungsmodellen zu definieren. Diese Regeln sind daher für den Entwurf und für die Bemessung neuer Tragwerke gerechtfertigt. Für die Bewertung bestehender Tragwerke können sie jedoch zu restriktiv und sogar problematisch sein, da zahlreiche alte Bauwerke nicht den aktuellen Konstruktionsregeln entsprechen. In diesem Fall, wenn der Nachweis kritisch ist, kann es geeigneter sein, explizit die Grenzzustände (GZG, GZT und Ermüdung) oder das Risiko eines fortschreitenden Einsturzes bei unzureichender Robustheit zu überprüfen. Dies bedeutet, dass bei der Bewertung bestehender Bauwerke, einige Konstruktionsregeln, die die Grenzen der Anwendbarkeit von Bemessungsmodellen definieren, verworfen oder durch einen expliziten Nachweis des Grenzzustands der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit ersetzt werden können, indem verfeinerte Modelle verwendet werden (die eine Erweiterung der Grenzen der Anwendbarkeit ermöglichen). Für die Bewertung bestehender Tragwerke können jedoch einige Konstruktionsregeln weiterhin maßgebend sein und teure Eingriffe und Verstärkungen erfordern. Aus diesen Gründen, ist eine Aktualisierung der Konstruktionsregeln auf der Grundlage des aktuellen Stands der Forschung und der praktischen Erfahrung unerlässlich, um die Bewertung bestehender Tragwerke und die damit verbundenen Eingriffe zu optimieren.