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DOK Straße
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Detailergebnis zu DOK-Nr. 79349

Überwachung der akustischen Qualität des Straßennetzes mittels Reifen-Torus-Messungen: AQuStra II (UBA-FB 001122)

Autoren A. Hinträger
A. Attenberger
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz
14.5 Akustische Eigenschaften (Lärmminderung)
0.8 Forschung und Entwicklung

Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, 2023, 86 S., zahlr. B, T, 14 Q, Anhang (Umweltbundesamt, Texte H. 37, 2023). - Online-Ressource: verfügbar unter: http://www.umweltbundesamt.de/publikationen

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat Dienst-Kraftfahrzeuge (Kfz) mit akustischen Torus-Mess-Systemen (ATMS) ausgestattet, um über einen Flottenversuch einen Großteil des Bayerischen Fernstraßennetzes außerorts akustisch zu untersuchen. Darüber hinaus wurde am Prüfstand Fahrzeug/Fahrbahn (PFF) der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) das Torusgeräusch, das heißt das Rollgeräusch, das nicht nach außen, sondern in das Innere eines Reifens abgestrahlt wird, unter kontrollierten Bedingungen analysiert. Hier lag der Fokus auf der Geschwindigkeit sowie der Radlast, dem Fülldruck und Profil des Reifens. Die Erkenntnis aus diesen Messungen ist, dass nicht die absolute Pegelhöhe, sondern die Charakteristik des Torusgeräuschs Auskunft über den akustischen Zustand der Straße gibt. Als wesentliche Einflussgröße auf das Geräusch wurde die Wellenlänge der prägenden Textur der Deckschicht identifiziert, der sogenannte akustische Fingerabdruck einer jeden Deckschicht. Mit diesem Wissen wurde ein Entwurf einer Technischen Prüfvorschrift für akustische Torus-Messungen (E TP ATM) verfasst. Gemäß dieser wurde der Flottenversuch ausgewertet. Aus Sicht des Lärmschutzes ist es erwünscht, mit diesen akustischen Torus-Messungen auf einen äquivalenten Fahrzeuggeräuschpegel für Pkw LAT, Pkw bei 120 km/h zu schließen. Hierfür wurden Übertragungsfunktionen aufgestellt, die durch statistische Vorbeifahrt-(SPB-)Messungen abgeglichen wurden. Die notwendigen Untersuchungen fanden an ausgewählten Orten mit den Flottenfahrzeugen in Form kontrollierter Vorbeifahrten statt. Der so berechnete Geräuschpegel kann nun mit dem entsprechenden maximalen Vorbeifahrtpegel, gemäß den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" (RLS-19), verglichen werden. Eine statistische Auswertung ergab, dass etwa 60 % der untersuchten Streckenlänge lärmmindernd sind; circa 14 % sind laut, der Rest liegt dazwischen.