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Detailergebnis zu DOK-Nr. 79309

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Klimawandel: Herausforderungen und Perspektiven

Autoren T. Wenzel
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Straßenverkehrstechnik 67 (2023) Nr. 5, S. 339-344, 1 B, zahlr. Q

Der Klimawandel wird zukünftig auch in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung thematisiert werden müssen. Vor allem, wie eine dauerhaft wirksame Kompensation gestaltet werden kann und welche rechtlichen und finanziellen Folgen ein dadurch entstehender Mehraufwand nach sich zieht, bedarf der Klärung. Auch für die Kompensation einer eingriffsbedingten Beeinträchtigung der Treibhausgasretention der Landschaft müssen Wege gefunden werden. Sollten bei der Kompensation überhaupt noch Zielzustände angestrebt werden, die empfindlich gegenüber Klimawandelwirkungen sind? Würden die Kompensationsziele so stark flexibilisiert, dass nur noch "klimawandeltolerante" Biotoptypen hergestellt würden, wäre ein problematischer Verlust der regionalen und europäischen Biodiversität vorgezeichnet. Klimasensitive Biotope und Arten, die zu den besonders gefährdeten gehören, können sich nicht schnell genug anpassen; empfindliche Arten können aufgrund der Geschwindigkeit der Prozesse und der Undurchlässigkeit der Landschaft nicht in geeignetere Klimazonen wandern. Auf der anderen Seite sind der Herstellung von Resilienz gegen den Klimawandel, im Sinne eines Ausgleichs der Klimawandelfolgen, Grenzen gesetzt. Hydrologische Veränderungen sind in unserer, ohnehin stark wasserwirtschaftlich gesteuerten Landschaft im Prinzip ausgleichbar, Temperaturänderungen hingegen kaum. Das Verschwinden einzelner Arten und die Zuwanderung anderer gebietsfremder Arten werden nur schwer zu verhindern sein. Die Schutz- und Ausgleichsbemühungen sollten sich zukünftig vor allem auf spezifische Biotopeigenschaften und den Biotopverbund fokussieren. Dabei können weder die Eingriffsregelung getrennt von sonstigen Maßnahmen des Naturschutzes noch die einzelnen Kompensationsflächen unabhängig vom Wasserhaushalt auf größeren Flächen gehandhabt werden. Eine landschaftsplanerische Grundlage in Kooperation mit der Wasserwirtschaft wird deshalb unerlässlich sein. Es geht um die Resilienz ganzer Landschaften, in denen auch Probleme der Wasserverteilung und -versorgung unter Knappheitsbedingungen, unter Einbeziehung des Wasserbedarfs der Biodiversität, gelöst werden müssen. Speziell in Bezug auf die Eingriffsregelung empfehlen wir bezüglich der räumlichen und funktionalen Bindung der Kompensation an die Eingriffsfläche ein pragmatisches Vorgehen, bei dem auch Überlegungen zur Klimaresilienz der Landschaft einbezogen werden sollten. Selbiges gilt für das Management der Kompensationsflächen, bei dem sich Instrumente wie das Ökokonto und die räumliche und organisatorische Bündelung der Flächen zukünftig als vorteilhaft erweisen sollten. Es werden politische Entscheidungen darüber benötigt, inwieweit der Eingriffsverursacher mit zusätzlichen Kosten für eine klimawandelgerechte Kompensation belastet werden kann. Auch die Frage, wer einspringen muss, wenn die Folgen über die damit gesetzte Verantwortungsgrenze des Eingriffsverursachers hinausgehen, erfordert politische Entscheidungen auf Bundesebene. Diese müssen auf der Grundlage von (naturschutz-)rechtlichen, verteilungsethischen und ökonomischen Erwägungen getroffen werden.