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Detailergebnis zu DOK-Nr. 80363

Schwerpunktthema: Der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie im Kontext der Umweltprüfungen

Autoren
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP
7.4 Entwässerung, Grundwasserschutz

UVP-report 37 (2023) Nr. 1, S. 1-26, zahlr. B, Q

Bei der Genehmigung eines Vorhabens wird eine Erlaubnis oder Bewilligung eingeholt, um die Benutzung eines Gewässers im Hinblick auf die Bewirtschaftungsziele nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu regeln. Unklar war in diesem Zusammenhang lange, ob auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) konkrete Vorgaben für die Genehmigung beinhaltet oder ob sie sich darauf beschränkt, Zielvorgaben für die Bewirtschaftungsplanung der Wasserkörper aufzustellen. Da einige Jahre notwendig waren, um die rechtlichen Anforderungen an den Fachbeitrag WRRL methodisch zu operationalisieren, scheiterte eine Reihe von Vorhaben vor dem BVerwG. Diese Phase kann als "ungeregelte fachliche Praxis" des Fachbeitrags WRRL bezeichnet werden, da sie von einer hohen Unsicherheit der Vorgehensweise geprägt war. Für den schrittweisen Übergang in eine "gute fachliche Praxis", die sich durch Standards und Fachkonventionen auszeichnet, stellt die "Handlungsempfehlung Verschlechterungsverbot" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA 2017) einen Meilenstein dar. Die "Fachtechnische Handlungsempfehlung zur Prognose beim Vollzug des Verschlechterungsverbots im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie" (LAWA 2020) erweitert die Methodik zum Fachbeitrag WRRL um praktikable Kriterienlisten. Für die Bewertung der physikalisch-chemischen Parameter bietet das Gutachten "Immissionsbezogene Bewertung der Einleitung von Straßenabflüssen" der Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie eine erste umfassende Darstellung. Unter Einbezug der biologischen und hydromorphologischen Qualitätskomponenten diente dieses der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen als wichtige Grundlage für das "Merkblatt zur Berücksichtigung der Wasserrahmenrichtlinie in der Straßenplanung" (M WRRL – FGSV 2021). Dieses stellt für die Straßenplanung bundesweit den aktuellen Standard dar. Für Vorhaben an Bundeswasserstraßen gilt seit 2019 der "Leitfaden zur Erstellung des Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bei Vorhaben der WSV an BWaStr". Der Schwerpunkt des UVP-report enthält drei Beiträge zur WRRL.