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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29630

Unbefugte Vorlagenverwertung und Patentschutz (BGH v. 17.12.1981-X ZR 71/80)

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Sachgebiete 4.5 Gewerblicher Rechtsschutz

Betriebs-Berater 37 (1982) Nr. 7, S. 394-395

Technisches Wissen, das mit dem Willen des Mitteilenden in interessierenden Kreisen ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung bekanntgemacht worden ist, ist einem Empfänger der Mitteilung auch dann nicht im Sinne des § 18 UWG anvertraut, wenn der Mitteilende dem Empfänger erklärt hat, er solle das Wissen nicht nach seinem Willen verwerten dürfen. Die Frage, ob ein nach der Anmeldung der Erfindung, jedoch vor Eintritt der Schutzwirkungen der Patentanmeldung erlaubterweise hergestellter Gegenstand nach Beginn des Patentschutzes weiter benutzt werden darf, ist dahin zu beantworten, daß im Grundsatz kein Recht zu kostenloser Weiterbenutzung der Sache besteht.