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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29685

Die Erhaltung alter Steinbrücken in Deutschland

Autoren F. Standfuß
S. Thomass
Sachgebiete 15.3 Massivbrücken

Straße und Autobahn 33 (1982) H. 8, S. 296-304

Deutschland besitzt trotz schwerer Verluste im zweiten Weltkrieg eine große Zahl alter und sehr alter Natursteinbrücken, die erhalten werden sollten. Sie befinden sich meist im Eigentum der Länder, Kreise und Gemeinden. Die bisherigen Bemühungen zur Erhaltung sind in vielen Fällen nicht ausreichend. Müssen alte Steinbrücken überholt oder verstärkt werden, können Zuwendungen aus Landes- oder Bundesmitteln beantragt werden auf Grund des Bundesfernstraßengesetzes oder des Gesetzes über die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Mittel der Denkmalschutzbehörde stehen dafür kaum zur Verfügung. Für den Ablauf der Instandsetzung sind folgende Maßnahmen einzuleiten: Eintragung in das Denkmalbuch, Anfertigung von Bestandszeichnungen, Mauerwerksuntersuchungen, Nachweis der vorhandenen Tragfähigkeit, Ausführungszeichnungen für die Instandsetzung, Kostenanschlag und Zuschußantrag, Ausschreibungsunterlagen, Auswahl von Insenieurbüro, Bauunternehmer und Bauüberwachung. Drei Beispiele der Instandsetzung von Steinbrücken in den letzten Jahren werden beschrieben.