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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29691

Brandschutzanforderungen an Straßentunnel

Autoren K. Röder
Sachgebiete 15.8 Straßentunnel

Tunnel (1982) Nr. 1, S. 8-16, 11 B

Tunnelanlagen sind die sichersten Streckenabschnitte in allen Straßenarten. Ein Brand im Tunnel erfordert aber wegen der besonderen Gefahr von Katastrophen spezielle Brandschutzvorkehrungen für den Tunnelbenutzer und als baulicher Brandschutz für das Bauwerk selbst. Brandursachen sind: Kurzschlüsse im Kabelsystem, Brand von Fahrzeugteilen von Fahrzeugladungen, Brand durch Unfall. Grundlegende Erkenntnisse über den Brandablauf liegen aus zahlreichen Brandversuchen mit Benzin vor, im Hinblick auf: entstehende Rauchgasmenge, Temperaturverlauf, Ausbreitungsverlauf, Ausbreitungsgeschwindigkeit, Dauer, Brandflächenbelegung und Abbrandgeschwindigkeit. Brandauswirkungen sind abhängig von: Brennstoffmenge, Tunnelquerschnitt, Branddauer, künstlicher Längsströmung der Tunnelluft (untersuchte Stufen: Keine Strömung, V = 2 m/s, V = 4 m/s). Zumindest europaweite Vereinheitlichung der Brandschutzeinrichtungen für den Tunnelbenutzer wird gefordert, damit er überall bekannte Verhältnisse vorfindet. Der bauliche Brandschutz ist zumindest so auszulegen, daß der Tunnel selbst und die Sicherheitseinrichtungen solange funktionsfähig bleiben, bis alle Tunnelbenutzer in Sicherheit sind. Schutzeinrichtungen für Benutzer sind abhängig von folgendem Parameter: Verhalten der Benutzer, Temperaturverhältnisse bis in Kopfhöhe (max. 80 ° C) Sichtverhältnisse (Mindestsichtweite: 20 m), Gehalt der Tunnelluft an toxischen Gasen (max. 1 500 ppm CO, max. 100 ppm NOX) und an Sauerstoff (mind. 15 Vol.-%). Allgemeine Angaben und Empfehlungen zur Branderkennung, zum Steuerungssystem der Betriebseinrichtungen und zur Brandbekämpfung werden gegeben.