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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29715

Zu den Anforderungen an ein die Verjährungsfrist verlängerndes Mängelbeseitigungsverlangen (BGH v. 22.10.1981-VII ZR 1 42/80)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 13 (1982) Nr. 1, S. 66-67

Für die Verlängerung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche durch ein Schreiben des Auftraggebers vor Fristablauf genügt nicht eine allgemein gehaltene Mängelrüge. Die Mängel müssen im einzelnen bezeichnet werden. Der Auftraggeber muß auch hinreichend deutlich machen, daß er die Mängel vom Auftragnehmer beseitigt haben will. Die Anforderungen an ein solches Schreiben dürfen aber nicht überspannt werden, vielmehr ist ausreichend, daß der Auftragnehmer erkennen kann, was ihm vorgeworfen und was von ihm als Abhilfe erwartet wird.