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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29826

Landschaftsbildforschung und Umsetzung der Ergebnisse

Autoren C.L. Krause
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Natur und Landschaft 56 (1981) Nr. 10, S. 373-376, 2 B, 4 Q

Das Bundesnaturschutzgesetz spricht sowohl von der Erhaltung und Entwicklung eines ausgewogenen Landschaftshaushaltes als auch von der Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft als Erlebnis- und Freizeitraum. Letzteres steht in besonderem Interesse der Landschaftsbildforschung. Für die Forschung stellt sich die Frage, wie Landschaftsbildinhalte und deren defizitäre Entwicklung mit Erlebnis- und Heimatwertminderung sowie Geschichtlichkeits- und Inspirationsverlust in kausale Beziehung gesetzt und methodisch bewältigt werden können. Forschungs- und GrundlagenIücken werden angesprochen. Es werden auch im Hinblick auf die Eingriffsregelung, deren Ziel die Abwehr erheblicher und nachhaltiger Eingriffe in das Landschaftsbild bzw. der Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe ist, Anforderung an die Grundlagenforschung definiert. Praxis- und Planungsbezug sollen dabei im Vordergrund stehen.