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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29998

Ansätze zur Berücksichtigung umfeldorientierter Kriterien in den Entwurfsrichtlinien für Knotenpunkte

Autoren R. Schnüll
W. Haller
Sachgebiete 5.11 Knotenpunkte

Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 328, 1981, S. 49-92, 38 B, 9 T, 38 Q

In der Forschungsarbeit wird zunächst untersucht, welche Merkmale die Charakteristik eines plangleichen Knotenpunktes bestimmen, wie diese, nicht nur verkehrlichen Merkmale zur Zeit in den Entwurfsrichtlinien berücksichtigt werden und welche Abgrenzungsmerkmale für die Zusammenfassung von RAL-K-1-76 und RAST-K-73 zweckmäßig sein können. In der Untersuchung wird davon ausgegangen, daß Verkehrsflächen unabhängig von der Klassifizierung nach den Straßengesetzen verschiedene mehr oder weniger vorherrschende Funktionen haben (Multifunktionalität des Straßenraumes). Diese Funktionen stellen zusammen mit einem Lagekriterium die Randbedingungen dar, nach denen Knotenpunkte kategorisiert werden können. Von diesen Randbedingungen hängt es maßgeblich ab, ob die Bemessung und Auswahl der Knotenpunktelemente mehr nach fahrdynamischen oder mehr nach fahrgeometrischen Gesichtspunkten erfolgen muß. Deshalb wird in der Forschungsarbeit versucht, fahrdynamische und fahrgeometrische Erfordernisse zu quantifizieren. Als Ergebnis der Untersuchung werden - Merkmale der Knotenpunktcharakteristik aufgezeigt, die zur Abgrenzung der Knotenpunktelemente herangezogen werden können (Ziff. 2), - ein Verfahren erarbeitet, um fahrgeometrische Mindestanforderungen von Knotenpunktelementen quantifizieren zu können (Ziff. 3) und - ansatzmäßig Möglichkeiten dargelegt, wie der Komfort von Knotenpunktelementen über fahrdynamische Betrachtungen beschrieben werden kann (Ziff. 4). Diese Ansätze und die unterbreiteten Vorschläge zu einem differenzierten Aufbau der Entwurfsrichtlinien werden in nachfolgenden Forschungsarbeiten vor allem durch empirische Untersuchungen zum Fahrverhalten sowie durch vertiefte Beratungen in den betroffenen Arbeitsausschüssen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen zu konkretisieren sein.