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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30078

Bankbürgschaft nach Ablösung des Sicherungseinbehalts (KG v. 3.2.1982 - 24 U 5945/81)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 13 (1982) Nr. 4, S. 386-387

Ist vereinbart, daß ein Auftragnehmer Sicherheit anstelle des Sicherheitseinbehalts auch durch Bankbürgschaft erbringen kann, so darf der Auftraggeber von einer ihm überlassenen Bankbürgschaft erst Gebrauch machen, wenn er den (bisherigen) Sicherheitseinbehalt an den Auftragnehmer ausbezahlt hat. Die Aufrechnung mit einer bestrittenen Gegenforderung stellt keinen Erfüllungsersatz dar.