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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30196

Wegweisung auf Radwanderwegen

Autoren H. Fischer
J. Fliedner
H. Steinhoff
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege
6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung

Straßenverkehrstechnik 27 (1983) Nr. 1, S. 1- 11, 30 B

Radwanderwege sind ausschließlich für den nicht-motorisierten Zweiradverkehr bestimmt. Für die Wegweisung auf Radwanderwegen liegen Hinweise der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen vor. Die besonderen Anforderungen, die das Radwandern an die Beschilderung stellt, werden erläutert. Dabei werden die Erfahrungen der besonders Radfahrerfreundlichen Holländer herangezogen. Radwanderwege l<önnen auch über Straßenabschnitte geführt werden, die als Straßen für andere Verkehrsteilnehmer gebaut sind. Die Schilder für Radwanderwege unterscheiden sich deutlich von den amtlichen Verkehrszeichen der StVO für Radwege. Als Regelgröße wird ein Schild von 200 x 200 mm empfohlen. Wenn Zusätze erforderlich sind, erhalten die Schilder die Abmessungen 200 x 400 mm. Je nach dem landschaftlichen Hintergrund werden die Schilder mit weißem Symbol oder Schrift auf grünem Hintergrund oder umgekehrt hergestellt. Der Maßstab von Radwanderkarten sollte einheitlich 1:50 000 gewählt werden.