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DOK Straße
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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30441

Ermittlung der Schubbeanspruchung von bituminösen Abdichtungen von Straßenbrücken aus Beton unter Verkehrseinwirkung

Autoren E. Eustacchio
D. Stuller
Sachgebiete 15.7 Brückenbeläge, Abdichtungen

Schriftenreihe Straßenforschung (Wien) H. 182, 1982, S. 131-162, 18 B, 15 T

In den vorangegangenen Arbeiten wurden Zustandsuntersuchungen an verlegten und unter Verkehr mehrjährig beanspruchten Abdichtungen, Temperaturuntersuchungen und Schubfestigkeitsuntersuchungen von Abdichtungsbahnen und Abdichtungssystemen durchgeführt. Das Ziel der vorliegenden Arbeit war die Ermittlung der tatsächlichen in einer Abdichtung auftretenden Schub- und Zugbeanspruchungen, deren Größe bisher nicht bekannt war. Zu diesem Zweck wurde eine Meßzelle entwickelt, mit der die Messung von Normalkräften wie auch gleichzeitig von Schubkräften möglich war. Die Messung erfolgt dabei durch jeweils acht Dehnungsmeßstreifen, die zu einer Vollbrücke geschaltet über Meßbrücken den Mittelwert für die jeweilige Gesamtbeanspruchung der Meßzelle liefern. Vier derartige Meßzellen wurden gebaut und in das Tragwerk der neugebauten Augartenbrücke in Graz eingebaut. Die Meßzellen waren dabei so an der Oberseite des Tragwerks angeordnet, daß Messungen sowohl mit Abdichtung als auch ohne Abdichtung möglich waren. Die Messungen wurden mit Pkw- und Lkw-Beanspruchung durchgeführt. Aus den Meßergebnissen geht hervor, daß unter Pkw-Verkehr beim Bremsen Schubspannungen in der Größenordnung von 40 m2 (etwa 0,4 kp/cm2) auftreten, während bei Lkw-Bremsung die Schubspannung Werte von über 100 m2 (über 1 kp/cm2) erreichen kann. Durch derartige Beanspruchungen werden in die Abdichtung auch Zugkräfte eingeleitet, die Größen von etwa 120 N/cm erreichen. Aus den Untersuchungsergebnissen läßt sich ableiten, daß die in den Richtlinien festgelegte Mindestanforderung an die Schubfestigkeit infolge der tatsächlichen Verkehrseinwirkungen unter Umständen überschritten wird, was an verkehrsmäßig besonders exponierten Stellen zu konstruktiven Überlegungen Anlaß geben sollte. Hinsichtlich der durch die Abdichtung aufzunehmenden Zugbeanspruchung erscheint die Mindestanforderung ausreichend. Hier liegen die Sicherheiten von etwa 3 gegen das Erreichen der Mindestanforderunig und von 4 bis 5 gegen Erreichen der Bruchlast ausgesprochen günstig.