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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30456

Nutzungsentgang bei vorübergehender Inanspruchnahme eines Grundstücks (BGH v. 3.6.1982-III ZR 189/80)

Autoren
Sachgebiete 3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen

Neue Verwaltungs-Zeitschrift (1982) Nr. 10, S. 579-581

Erfolgt die Inanspruchnahme eines Grundstücks zur Nutzung ohne Entzug des Eigentums, so kommt als Nutzungsentschädigung keine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes des Grundstücks in Betracht, da dem Betroffenen das Eigentum am Grundstück verbleibt. Zu entschädigen ist nur der Wert der Nutzungen, die die Eigentümer im Rahmen der rechtlichen Ordnung ziehen können und die ihnen durch die Belastung mit dem Nutzungsrecht entzogen werden. Dabei sind alle wirtschaftlich vernünftigen und rechtlich zulässigen Nutzungsmöglichkeiten, von denen der Eigentümer ernstlich hätte Gebrauch machen können, in Betracht zu ziehen. Ein danach sich ergebender höherer Erlös wäre der Berechnung der Entschädigung zugrundezulegen. Das Bewertungsverfahren darf nicht zur Verzerrung der Wertverhältnisse führen.