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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30477

Fußgängerbereiche und öffentlicher Personennahverkehr

Autoren T. Muthesius
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)

Verkehr und Technik (1983) Nr. 1, S. 3-7, 26 Q

Fußgängerbereiche umfassen neben ausschließlich von Fußgängern genutzten Verkehrsflächen i.w.S. auch solche Verkehrsflächen, die von Fußgängern und Kraftfahrern gleichberechtigt benutzt werden (Zeichen 325 und 326 StVO). In innerstädtischen Fußgängerzonen, deren Erschließungskonzeption sich vorrangig an den Kriterien "direkte Bedienung des Geschäftszentrums" und "kurze Wege für die Kunden" ausrichten muß, spielt der ÖPNV eine entscheidende Rolle. In vielen Städten, auch ohne unterirdische Verkehrsmittel, werden die Fußgängerzonen von innen heraus mit dem ÖPNV erschlossen. Ein erhöhtes Unfallrisiko durch die Mischung von Fußgängern mit öffentlichen Verkehrsmitteln konnte bisher nicht festgestellt werden. Ein besonderes Problem für Fußgängerzonen mit ÖPNV hat sich dadurch ergeben, daß die zuständigen Straßenverkehrsbehörden gemäß der Änderung der StVO (vom 21. 7. 80) die Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit für die durchfahrenden öffentlichen Verkehrsmittel verlangen. Wegen der hierdurch bedingten negativen Auswirkungen auf die Attraktivität und die Kosten des ÖPNV, aber auch aus fahrzeugtechnischen Gründen wird die Genehmigung von Ausnahmeregelungen für Straßenbahnen und Busse des Linienverkehrs in Fußgangerzonen - mit dem Ziel höherer zulässiger Geschwindigkeit - gefordert. Auch in verkehrsberuhigten Wohngebieten hat der ÖPNV wichtige Funktionen zu erfüllen, indem er die verkehrsmäßige Versorgung der Bevölkerung sicherstellt. Zusammenfassend läßt sich sagen, daß Fußgängerbereiche und ÖPNV sich gegenseitig keineswegs ausschließen, sondern häufig im Interesse einer guten Verkehrserschließung miteinander auskommen müssen und können.