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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30487

Hochrangige Stadtstraßen als Teil des nationalen Straßennetzes

Autoren J.R. Dorfwirth
Sachgebiete 5.9 Netzgestaltung, Raumordnung

Berichte zur Raumforschung und Raumplanung 26 (1982) Nr. 4, S. 15-18, 2 Q

Ausgehend von dem Ziel, die für das Zusammenleben und -wirken der Menschen in ihrer Umwelt notwendigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Grundlagen zu sichern und zu verbessern, zu denen vor allem auch die Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur gehören, wird auf die Schwierigkeiten eingegangen, die der verdichtete motorisierte Individualverkehr in urbanen Gebieten auslöst. Die funktionelle Gliederung des der Raumüberwindung und der Erschließung dienenden Wegenetzes wird außerorts durch das System der Zentralen Orte und den Verkehrsbedürfnissen ihrer Verflechtungsbereiche bestimmt - innerorts dagegen hängt die Dimensionierung und Stufung des Netzes i. d. R. von der Geschoßflächendichte und der Art ihrer Nutzung auf den angrenzenden Grundstücken ab. Der Verfasser legt die grundsätzlichen Unterschiede im Qualitätsanspruch an das funktionell zu gliedernde Straßennetz innerorts und außerorts dar und erlautert insbesondere die Probleme der Prioritätenreihung bei Maßnahmen für den Ausbau des hochrangigen Straßennetzes. Unter "hochrangigen" Straßen werden hierbei die österreichischen Bundes- und Landstraßen einschiießlich ihrer Ortsdurchfahrten verstanden, die innerhalb von Verdichtungsgebieten und großen Städten notwendigerweise als "Hochleistungsstraßen" für hohe Verkehrsmengen mit geringen Geschwindigkeiten auszubauen sind. Die zeitliche Reihung für Maßnahmen beim Netzausbau werden bisher durch Kosten-Nutzen-Betrachtungen bestimmt, wobei die positiven und negativen Wirkungen von Maßnahmen sowie ihrer Ziele einfließen. Dabei verursachen häufig geringe Baukosten außerorts bei dieser reinen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Einstufung in eine hohe Priorität. Der Verfasser macht auf die Gefahr aufmerksam, die durch diese Betrachtungsweise infolge häufig hoher Baukosten bei innerörtlichen Maßnahmen zu einer zeitlichen Hintenanstellung von Baunahmen am hochrangigen Straßennetz innerhalb urbaner Gebiete führen kann, die im Hinblick auf die nationale Bedeutung dieses Netzes unvertretbar erscheint. Hier sollten deshalb die politischen Elemente bei der Auswahl der Planungsziele, deren Gewichtung aber auch bei der Wahl des Verfahrens zur Dringlichkeitsreihung mehr als bisher eine wichtige Rolle spielen.