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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30596

Subventionierung des ÖPNV - ja oder nein?

Autoren H. Flieger
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft

Nahverkehr (1982) Nr. 0, S. 14-20, 6 B, 6 T, 17 Q

1980 hatten die ÖPNV-Unternehmen jährliche Aufwendungen von 7,7 Mrd. DM, davon 60 % Personalkosten. Sie nahmen über die Fahrpreise nur 4,3 Mrd. DM ein. Der Kostendeckungsgrad reichte von 94 % bei den Einzelfahrscheinen bis zu 45 % bei Zeitkarten. Für einen kostendeckenden Betrieb müßten die Fahrpreise zwischen 70,5 % für Einzelfahrscheine und 150 % für Schülerkarten erhöht werden. Zum Ausgleich der Unterdeckung erhalten die ÖPNV- Unternehmen folgende staatliche Zahlungen: Ausgleich für Schülerbeförderung (450 Mio DM), Ausgleich für unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten (106 Mio DM), Steuererstattung (199 Mio DM) und weitere Zahlungen bzw. Zuschüsse. Darüber hinaus erhalten die Gemeinden Finanzhilfen aus dem Mineralölsteueraufkommen (GVFG). Die trotz derartiger Zahlungen verbleibenden Defizite werden größtenteils von den Kommunen im laufenden Haushaltsjahr abgedeckt oder im Querausgleich mit Erlösen von Versorgungsunternehmen ausgeglichen. Zur Verbesserung der Situation sind mehrere Schritte denkbar. Die öffentliche Subventionierung des ÖPNV verpflichtet die ÖPNV-Unternehmen aber auch, sich weiterhin um eine möglichst wirtschaftliche Betriebsführung zu bemühen.