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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30598

Der ÖPNV in der Verkehrspolitik des Bundes

Autoren E. Gleissner
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft

Nahverkehr (1982) Nr. 0, S. 8-12

Die Bundesregierung fördert auch weiter den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), weil er energiewirtschaftliche Vorteile bietet und zur Umweltentlastung beiträgt. Der ÖPNV dient außerdem der Erhaltung der Mobilität der Bürger, die als Voraussetzung für einen hohen Produktivitätsstand angesehen wird. Der Bund sieht als Träger der Verantwortung für den ÖPNV in erster Linie die Länder, Kreise und Gemeinden. Über die Bundesbahn trägt der Bund jedoch auch einen wesentlichen Teil der Betriebskosten des ÖPNV. Diese Lasten sollen im Bereich der Verkehrsverbünde verstärkt auf die Länder verlagert werden. Im Bereich der Investitionen für den ÖPNV, insbesondere im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) bekennt sich der Bund zu seiner Aufgabe. Er stellt hier pro Jahr ca. 1,3 Mrd DM zweckgebundene Mittel aus der Mineralölsteuer für den ÖPNV-Ausbau bereit. Zur Erfüllung der anstehenden Aufgaben ist eine Verstärkung dieser Mittel aus allgemeinen Haushaltsmitteln unerläßlich. Über eine erhöhte Zweckbindung der GVFG-Mittel wird z. Z. nachgedacht. Daneben macht der Bund erhebliche Anstrengungen bei der Finanzierung von Forschungsvorhaben im Bereich des ÖPNV. An ordnungspolitischen Maßnahmen steht die Regionalisierung des ÖPNV in der Fläche und die Neuregelung der Achslasten und Besetzung von Bussen im Vordergrund.