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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30612

Beispiellösung für eine Mischverkehrsfläche mit Einordnung von Parkstellplätzen im Freiraum eines Wohnbereiches

Autoren Forberg
Kister
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)

Straße 22 (1982) Nr. 8, S. 259-261, 1 B, 5 Q

Nach den DDR-Richtlinien sind mindestens 80 % der Stellplätze (bei einem Richtwert von 1 Stp Wo) innerhalb der Bebauungsgrenzen ebenerdig auszuweisen und 20 % als Reserve zu betrachten. Im Bezirk Erfurt ist die Hälfte der 80 % im Wohn- und Anliegerbereich, die andere Hälfte auf Randparkplätzen und -garagen außerhalb der Bebauung bereitzustellen. Die Grenzentfernung zwischen Stellplatz und Wohngebäude beträgt mindestens 12 m und maximal 200 m. - Die Verfasser zeigen anhand von 3 Alternativentwürfen für eine geplante 5geschossige Wohnungsgruppe mit 95 WE des Erfurter Wohngebietes Herrenberg, daß die Gruppierung der Stellplätze um eine Mischfläche gegenüber 2 traditionellen Lösungen mit Stellplatzreihen an einer schmalen Anliegerstraße wesentliche verkehrstechnische und gestalterische Vorteile bringt. Die Stellplatzanzahl in Wohnungsnähe läßt sich von 19 auf 40 erhöhen, so daß weniger Stellplätze in Randlage angeordnet werden müssen. - Bei Bewährung sollen ähnlich Mischflächenlösungen bei Wohnungsgruppen bis zu etwa maximal 150 WE in größerem Umfang angewendet werden.