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DOK Straße
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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30624

Entwurfsgrundsätze von Hochleistungsstraßen

Autoren E. Lust
J.R. Dorfwirth
W. Pejrimevsky
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)

Schriftenreihe Straßenforschung (Wien) H. 191, 1982, 70 S., 29 B, 20 T, 21 Q

In den letzten Jahren hat im Straßenbau eine grundsätzliche Wandlung stattgefunden. Nicht zuletzt bedingt durch die Entwicklung der Weltwirtschaft und die Energiekrise besonders beim Erdöl, fand ein Umdenken im Hinblick auf den Individualverkehr statt. Die individuelle Mobilität wird nach wie vor befürwortet. Der Kraftfahrzeugverkehr in seiner Gesamtheit wird langsamer, der Umweltschutz hat Vorrang und die Straße soll als Erlebnisraum für die Bewohner größerer Ansiedlungen zurückerobert werden. Die "Wohnstraße" bringt einen spürbaren Beitrag zur Verkehrsberuhigung. Zur Verwirklichung ist eine Bündelung des Verkehrs im übergeordneten Netz unumgänglich notwendig. Erst dadurch werden die Wohnbezirke frei vom Durchgangsverkehr. Die Straßen des hochrangigen Netzes einer Stadt sind zum Großteil Hochleistungsstraßen. Für diesen Straßentyp galt es neue Entwurfsgrundsätze zu entwickeln, die den geanderten Verhältnissen Rechnung tragen. Die Entwurfsgeschwindigkeit soll zwischen 50 und 80 km/h betragen. Die Anlageverhältnisse wurden auf diese Entwurfsgeschwindigkeiten ausgerichtet. Die Ausbildung der Querschnitte wird sparsamer und alle übrigen Entwurfselemente werden kleineren Geschwindigkeiten angepaßt. Große Bedeutung wird aus Sicherheitsgründen der Entwässerung beigemessen. Besonders wird die Ableitung des Oberflächenwassers bei geringen Langsneigungen behandelt. Fur den Verkehrsteilnehmer sehr wesentlich ist die Beschilderung. Bei der raschen Folge von Knoten und Anschlußstellen im städtischen Bereich ist die Orientierung für einen reibungslosen Verkehrsablauf von großer Bedeutung. Aufgrund der jüngsten Erfahrung bei der Wegweisung von Hochleistungsstraßen in Wien wurden unter Verwendung der bisher vorhandenen Richtlinien im deutschsprachigen Raum neue Grundsätze aufgestellt. In ihrer Gesamtheit sollen die neuen Entwurfsgrundsätze ein Beitrag zu einen wirtschaftlichen und umweltbewußten Straßenbau im städtischen Bereich sein.