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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30732

Untersuchungen an einer Spannbetonbrücke im Hinblick auf die Konservierung bzw. Sanierung von Alkalireaktionsschäden - Wirksamkeit von Konservierungsmaßnahmen bei alkalireaktionsgefährdeten Brückenbauwerken

Autoren K. Kordina
W. Bödeker
Sachgebiete 15.3 Massivbrücken

Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 369,1982, 67 S. zahlr. B, T, Q

Alkalitreiben in Spannbetonen führt zunächst zu Oberflächenrissen, dann im Bauteilinnern zu Rißflächen, die annähernd parallel zur Betonoberfläche verlaufen; bei ausgeprägter Neigung zu Alkalitreiben kann der Gesamtquerschnitt schalenförmig aufgelöst werden (gegenseitiger Abstand der Rißflächen 5 cm bis 10 cm). Die Betonbereiche zwischen den Rißflächen behalten annähernd ihre ursprüngliche Festigkeit; es wird jedoch der Gesamtquerschnitt in seiner Tragfähigkeit geschwächt. Durch gezielte Feucht-Wärmebehandlung von Bauwerksproben kann man auch im vergleichsweise frühen Betonalter die potentiell vorhandene Reaktivitat beschleunigt zum Ablauf bringen, so daß Aussagen über die im Bauwerk noch mögliche Schädigung gemacht werden können. Die Prüfung derart vorbehandelter Proben erlaubt auch eine Abschätzung der Resttragfähigkeit geschädigter bzw. potentiell gefährdeter Bauteile. Neben der Menge an löslichen Alkalien im Zement bzw. Beton sowie dem Anteil und der Verteilung alkalireaktionsgefährdeter Bestandteile im Betonzuschlag wird das Ausmaß des Alkalitreibens vorrangig von der Feuchtigkeitsverhältnissen geprägt. Eine Sonderstellung nehmen hier Bauteile mit massigem Querschnitt ein, da die im Innern derartige Bauteile verbleibende Restfeuchte allein ein Alkalitreiben initiieren kann. Weiteres Alkalitreiben läßt sich durch alle Maßnahmen, die eine nachträgliche Feuchtigkeitszufuhr von außen verhindern, zumindest abmindern, oft völlig unterbinden; bei massigen Bauteilen sind äußere Schutzmaßnahmen wie Imprägnieren, Beschichten und Abdecken der Betonoberfläche allerdings nur bedingt wirksam. Durch Beachtung der Vorläufigen Richtlinie von 1974 über vorbeugende Maßnahmen wurden weitere Alkalischäden verhindert. Die vergleichsweise wenigen "alten" Brückenbauwerke mit Alkalischäden sind inzwischen erkannt und behandelt worden; man kann unterstellen, daß sie ohne Nutzungseinschränkunkung im Verkehr belassen werden können.