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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30755

Treffpunkte für Fahrgemeinschaften an Autobahnanschlußstellen in NRW

Autoren V. Reinke
Sachgebiete 6.0 Allgemeines

Stadt Region Land H. 57, 1982, S. 25-31, 8 B, 7 Q (Institut für Stadtbauwesen, RWTH Aachen)

In Nordrhein-Westfalen sind an verschiedenen Autobahnanschlußstellen Parkplätze gebaut worden, auf denen Mitfahrer von Fahrgemeinschaften ihr Auto tagsüber abstellen können. Damit wird einem dringenden Bedarf nachgekommen. Darüber hinaus werden neue Fahrgemeinschaften gefördert. Zur weiteren Planung des Bedarfs wurden verschiedene Erhebungen angestellt. Dabei wurden parkende Pkw an beinahe allen Anschlußstellen gezählt. Die Zahl der parkenden Pkw steht in einem groben statistischen Zusammenhang zur Verkehrsbelastung der Anschlußstelle. Interviews der Teilnehmer von Fahrgemeinschaften ergaben, daß überwiegend sehr weit entfernt liegende Ziele in der Fahrgemeinschaft angesteuert werden. Dabei überwiegen als Teilnehmer die gewerblichen Arbeitnehmer, wobei wechselnde Arbeitsorte, z. B. bei Bau- und Montagetrupps, überwiegen. Die Fahrgemeinschaften bilden sich überwiegend durch Absprache im Betrieb. Voraussetzung ist eine feste Arbeitszeit der Teilnehmer. Als ein Hemmnis für diese Bildung von Fahrgemeinschaften ist die bisherige steuerrechtliche Regelung anzusehen. Die Fahrgemeinschaften führen zu nennenswerten Entlastungseffekten für die Straßen, insbesondere in den Spitzenstunden.