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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30779

Durchsichtige Lärmschutzwände

Autoren W. Binnewies
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Straßen- und Tiefbau 37 (1983) Nr. 1, S. 21-27, 5 B, 10 Q

Lärmschutzwände haben die unangenehme Eigenschaft, von beiden Seiten Licht und Sicht zu behindern. Der Verfasser berichtet dazu über Gegenmaßnahmen aus Frankreich. Einer Idee aus den USA folgend, sind dort Untersuchungen gemacht worden mit schräggestellten Wandelementen, die sich überlappen und dem Verkehrsteilnehmer, wenigstens in Fahrtrichtung rechts, begrenzte Ausblicke ermöglichen. Variiert wurden Länge der Elemente, Schrägstellungswinkel und Überlappungsmaß. Die Ergebnisse zeigen bei günstiger Anordnung eine immerhin noch brauchbare Dämmwirkung der Anlage. Allerdings müssen die Wandteile beiderseits absorbierend sein. Im zweiten Teil wird über die in Frankreich schon sehr früh entstandene Vorschrift über durchsichtige Wände aus Glas oder Polykarbonaten referiert. Die Vorschrift nennt Einsatzkriterien, Baustoffe und Abmessungen. Sie behandelt Dimensionierung, Prüfmaßnahmen, Einbaukriterien, Tragkonstruktionen und Anbringungsvorrichtungen. Probleme ergeben sich aus der Blendung, die durch Neigung der Wand und Art der Stützen beeinflußt werden kann. Wichtig sind Sicherheitsmaßnahmen um zu vermeiden, daß bei Bruch Folgeschäden entstehen. Daher ist massiver Anprallschutz notwendig. Durchsichtige Scheiben müssen oft gereinigt werden. Mutwillige Zerstörungen treten in Frankreich häufig auf.