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DOK Straße
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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30858

Einfahrhilfen an Bundesautobahnanschlußstellen in Ballungsgebieten

Autoren P.A. Mäcke
K. van Rey
Sachgebiete 5.11 Knotenpunkte

Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 362, 1982, 156 S., zahlr. B, T, Q

Ziel des Auftrages ist es, Möglichkeiten zu untersuchen und Mittel zu finden, die es den einfahrenden Verkehrsteilnehmern erlauben, sich besser in den Verkehrsstrom auf der Bundesautobahn einzugliedern. In dieser Zielsetzung sind höhere Leistungsfähigkeit, größere Sicherheit und ein besserer Annehmlichkeitsgrad im Bereich der Einfahrt enthalten. Drei mit der geltenden Straßenverkehrsordnung in Einklang stehende Maßnahmen, werden empirisch im Feldversuch untersucht. Es handelt sich um a) Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Fahrstreifen und Überholstreifen nach Zeichen 274 StVO, b) Fahrstreifenbegrenzung; Zeichen 295 StVO (zwischen Fahr- und Manövrierstreifen am Beginn der Einfahrt), c) einseitige Fahrstreifenbegrenzung; Zeichen 296 StVO (im Bereich nach der Ausfahrt zwischen Fahr- und Überholstreifen). Zwei weitere Maßnahmen stehen nicht im Einklang mit der geltenden StVO, und zwar d) die "Merging Traffic"-Aufforderung und e) die Trichterung des Stromes auf dem Fahrstreifen vor dem Einfahrbereich. Diese letzte Maßnahme ist immer dann zweckmäßig, wenn durch vorgeschaltete Lichtsignalanlagen im untergeordneten Straßennetz die Fahrzeuge als Pulk an der Einfahrt ankommen. Zu den ersten drei Maßnahmen wurde eine Meßstelle an der BAB-Anschlußstelle Wuppertal-Barmen mit zwanzig Induktionsschleifen eingerichtet. Für die beiden letzten Maßnahmen wurde ein komplexes Simulationsmodell erstellt. Es wurden elf Messungen und 170 Simulationsläufe durchgeführt. Die empirischen Untersuchungen ergaben, daß bei Maßnahme a) die Leistungsfähigkeit gesteigert und die Sicherheit etwa gleich bleibt, die Maßnahme b) mit entsprechender Aufklärungsarbeit vielleicht eine Erleichterung für die Einfahrenden bedeutet und die Maßnahme c) zweckmäßig ist, jedoch ebenfalls noch einer gewissen Aufklärungsarbeit bedarf. Sowohl die Simulation der Maßnahme d) als auch die Maßnahme e) zeigen, daß bei geringer Sicherheitszunahme eine Leistungssteigerung möglich ist.