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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30887

Erfahrungen und Entwicklungstendenzen bei der Planung und Ausführung von Lärmschutzanlagen an Straßen

Autoren K. Krell
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Umweltschutz in der Straßen- und Verkehrsplanung, Vortragsveranstaltung des Arbeitsausschusses "Straße und Umwelt", Institut für Straßenbau und Verkehrsplanung der Universität Innsbruck 1980, S. 103-122, 7 B, 7 Q

Die Lärmschutzmaßnahmen an Straßen erfordern nicht nur schalltechnische Berechnungen, sondern auch gestalterische und wirtschaftliche Überlegungen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Bundesrepublik Deutschland sieht für die Lärmvorsorge folgende Maßnahmenhierarchie vor: (1) Trassierung (Abstand, Ausnutzung vorhandener Lärmschirme); (2) Abschirmungsmaßnahmen durch Wälle, Wände und Abkapselungen; (3) bei zu hohen Kosten der ersten beiden Maßnahmen im Verhältnis zum angestrebten Zweck, Einbau von Lärmschutzfenstern. Neben der Lärmvorsorge an Neubauten sieht das Gesetz auch die Lärmsanierung an bestehenden Straßen vor. Das Verfahren zur Lärmberechnung und die Grenzwerte sind festgelegt. Die Bundesregierung hat ein Aktionsprogramm für die Minderung der Lärmemission am Kraftfahrzeug erarbeitet. Die neue Richtlinie für den Schallschutz an Straßen, die vom Einfügungsdämmaß ausgeht, wird erläutert. In die neuen Richtlinien für Schallschutz an Straßen sind Einsatzgrenzen für diese Wände aufgenommen worden. Lärmschirme sind in die Landschaft einzugliedern. Dem Lärmschutzwall ist nach Möglichkeit der Vorzug zu geben. Meistens ist eine langlebige, preiswerte und anpassungsfähige Lärmschutzwand, die beidseitig durch Gehölz verdeckt wird, die beste Lösung. Lärmschutzwände aus Glas oder durchsichtigem Kunststoff und ihre Wirkung werden besprochen. Steilwälle und die Abkapselung von Tiefstraßen durch Abdeckungen oder Einhausungen können bei sachgemäßer Ausführung die Lärmimmission mindern.