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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31154

Untersuchungen von Maßnahmen zur Verminderung der Schadstoffemissionen bei Kraftfahrzeugen mit Ottomotor. Abgasgesetzgebung für Personenkraftwagen mit Ottomotoren; Auswirkungen der Grenzwerte auf die Emissionssituation; Empfehlungen von Maßnahmen zur Verringerung der tatsächlichen Abgasemissionen

Autoren P. Lenz
H. Neuburger
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation

Beiträge: Umweltschutz, Lebensmittelangelegenheiten, Veterinärverwaltung Nr. 6, 1981, 67 S., 24 B, 17 T, 20 Q (Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz, Wien)

Vorschriften zur Begrenzung der Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen bestehen in vielen Staaten. Allerdings sind weder die zulässigen Grenzwerte der Belastbarkeit der Umwelt noch die Meßverfahren zu deren Bestimmung einheitlich geregelt. Die theoretischen oder praktischen Auswirkungen der Abgasemissionsgrenzwerte werden anhand von Beispielen aus den USA und Europa aufgezeigt. Maßnahmen, die den Wartungszustand der Kraftfahrzeuge verbessern, werden eingehend dargelegt, weil diese nicht nur zur Verminderung der Abgasemissionen aller Kraftfahrzeuge, sondern auch zu Einsparungen beim Kraftstoffverbrauch führen. Nach kritischer Wertung der angeführten Regelungen werden zusammenfassend 6 Empfehlungen gegeben: (1) Meßverfahren und Abgasgrenzwerte der ECE sollen weiter angewendet werden; (2) die Vorlaufphase beim ECE-Meßverfahren könnte entfallen; (3) für Motorfahrräder, Moped und Kleinkrafträder sollen die ECE Vorschriften zum gleichen Zeitpunkt in Österreich eingeführt werden wie in den Niederlanden; (4) die von den Fahrzeugherstellern empfohlenen Wartungsmaßnahmen sind verbindlich vorzuschreiben und durch eine Wartungskarte nachzuweisen, (5) die Zahl der Kraftfahrzeugprüfstellen ist zu vermehren; (6) der Bleigehalt im Kraftstoff ist von 0,4 g/l auf 0,15 g/l herabzusetzen.