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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31160

Schirmwirkung von Schallschutzanlagen, Ergebnisse und Folgerungen aus der schalltechnischen Überprüfung an der Inntal-Autobahn A 12

Autoren K. Rudelstorfer
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Schriftenreihe des Instituts für Straßenbau und Verkehrsplanung an der Universität Innsbruck Nr. 14, 1981, 73 S., 67 B, 11 T, 9 Q

An der Inntal-Autobahn A 12 zwischen Kufstein und Innsbruck wird die Schirmwirkung von sechs verschiedenen Schallschutzwänden in elf Immissionsorten durch Schallpegelmessungen überprüft. Die Meßpunkte liegen in einem Abstand von 25 bis 200 m von der Autobahn entfernt und von 5 m unter bis 170 m über Fahrbahnoberkante. Die Schallschutzanlagen sind zwischen 2,5 m und 4,5 m hoch. Die Regelminderung des A-bewerteten energieäquivalenten Dauerschallpegels und verschiedene Summenhäufigkeitspegel werden gemessen und Pegelschriebe ausgedruckt. Umgerechnet auf die maßgebenden Verkehrsmengen und Lkw-Anteile werden die in der Schallpegelprognose der Planung berechneten Abschirmwerte den nach Bau der Schallschutzanlage gemessenen Abschirmwerten gegenübergestellt. Im Mittel sind die gemessenen Schirmwerte bei der gleichen maßgebenden Verkehrsstärke und dem maßgebenden Lkw-Anteil um 1,5 dB (A) niedriger, die größte Abweichung beträgt knapp 3 dB (A). In wenigen Fällen liefert die Messung geringfügig höhere Werte als die Berechnung. Die Rechenwerte weichen bei sehr nahen und weitentfernten Immissionsorten stärker vom Meßwert ab. Der Einfluß der vertikalen Richtcharakteristik auf die immissionsschallpegel und die Abschirmung wird bestätigt. Aufgrund der vertikalen Richtcharakteristik ist nach Ullrich bei einem Emissionswinkel von 9 Grad ein Zuschlag von ungefahr 5,2 dB (A) gegenüber der isotropen Abstrahlung anzusetzen. Die Abschirmeinrichtungen werden bei dieser Voraussetzung weniger wirksam als berechnet. Es wird empfohlen, bei einem Immissionsort nahe der Straße und hoch über der Fahrbahn für die Dimensionierung der Schallschutzanlagen entsprechende Schallpegelmessungen heranzuziehen. Nach Bau der Schallschutzanlagen zeigen die Pegelschriebe eine deutliche Glättung des Pegelverlaufs. Wände, die wenigstens 3,5 m hoch sind, schirmen auch bei stärkerem Schwerverkehr eventuell Reflexionen an Fahrzeugaufbauten ausreichend ab.