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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31455

Berücksichtigung von Zinsen auf Mängelbeseitigungskosten bei der Abrechnung (KG v. 3.11.1982 - 24 U 3505/82)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 14 (1983) Nr. 5, S. 468-469

Der Auftraggeber hat bei der Abrechnung von Mängelbeseitigungskosten die vom Auftragnehmer zusätzlich zum Vorschuß gezahlten Verzugs- und Prozeßzinsen, die bis zum Zeitpunkt der Veranlagung angefallen sind, zu berücksichtigen.