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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31457

Aufrechnung trotz vorbehaltener Annahme der Schlußzahlung (BGH v. 8.7.1983 - VII ZR 13/81)

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Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 14 (1983) Nr. 5, S. 478-479

Der Auftragnehmer kann mit einer nach vorbehaltloser Annahme der Schlußzahlung ausgeschlossenen Forderung (§ 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B) noch gegen eine Forderung des Auftraggebers aufrechnen, soweit sich beide Forderungen aufrechenbar gegenübergestanden haben. § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B will dem Rechtsfrieden dienen. Macht jedoch ein Auftraggeber nachher noch Forderungen geltend und wahrt damit selbst nicht den Rechtsfrieden, so kann er sich nicht auf Vorschriften berufen, die dies von seinem Vertragspartner verlangen.