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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31459

Vertragsstrafe und Allg. Geschäftsbedingungen (OLG Nürnberg v. 26.11.1982 - 4 U 2180/82)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Betriebs-Berater 38 (1983) Nr. 21, S. 1307-1308

Vorformulierte Vertragsbedingungen eines Bauvertrages bleiben auch dann AGB im Sinne des AGBG, wenn der Verwender die zunächst offengelassene Höhe der Vertragsstrafe erst vor Vertragsschluß ausfüllt. Die einseitige Bestimmung in AGB, die Bestandteil eines Bauvertrages ist, wonach beim Überschreiten vereinbarter Fristen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Bausumme für jeden überschrittenen Kalendertag verfällt, verstößt wegen der unangemessenen Höhe der Vertragsstrafe gegen Treu und Glauben und ist somit unwirksam.