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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31474

Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS), Teil: Landschaftsgestaltung (RAS-LG), Abschnitt 3: Lebendverbau (RAS-LG 3)

Autoren
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Arbeitsgruppe "Straßenentwurf" (FGSV), 1983, 39 S., zahlr. B, 2 T

Beim Straßenbau entstehen in der Regel durch Geländeanschnitte, Dämme, Seitenentnahmen oder Ablagerungen vegetationslose Flächen, die durch Abschwämmen, Rutschen, Verwehen oder Austrocknen gefährdet sind. Der Schutz oder die Sicherung solcher Flächen ist durch eine übliche Begrünung häufig nicht gewährleistet, sondern kann nur durch Maßnahmen des Lebendverbau, ggf. in Verbindung mit weiteren konstruktiven Sicherungsmaßnahmen, erreicht werden. Die RAS-LG 3 enthalten Ausführungen zur Planung und Durchführung des Lebendverbau. Insbesondere werden typische Anwendungsfälle und die entsprechenden Verfahren und Bauweisen beschrieben. Weitere Abschnitte beinhalten Anflug und Aufschlag, Entwicklung und Pflege, lebende Baustoffe sowie eine Eriäuterung der wichtigsten Begriffe. Schließlich enthält der Anhang eine Tabelle, in der Hinweise zur Erntezeit, Behandlung, Aussaat und Keimung des Saatgutes von Bäumen und Sträuchern gegeben werden .