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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31584

Nachbesserung und Fristsetzung (OLG Celle v. 28. 4. 1982 - 6 U 1 79/81 )

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 14 (1983) Nr. 3, S. 260-261

Beginnt der Auftragnehmer nach Fristsetzung mit der Nachbesserung, bricht er jedoch die Mängelbeseitigung ab, so ist er erneut in Verzug zu setzen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber nach der Unterbrechung Schadensersatz geltend machen will.