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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31588

Kein Mängelvorbehalt bei Abnahme während eines Beweissicherungsverfahrens (OLG Köln v. 12. 9. 1982 - 20 U 56/82)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 14 (1983) Nr. 5, S. 463-465

Bei Abnahme während eines schwebenden Beweissicherungsverfahrens ist ein Mängelvorbehalt nicht erforderlich. Dies folgt aus der Rechtsähnlichkeit der Wirkungen eines Beweissicherungsverfahrens und eines Klageverfahrens.