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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31709

Ziel, Begründungen und Methoden des Naturschutzes im Rahmen der Stadtentwicklungspolitik von Berlin

Autoren A. Auhagen
H. Sukopp
Sachgebiete 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Natur und Landschaft 58 (1983) H. 1, S. 9-15, 1 B, 2 T, zahlr. Q

Obwohl die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege laut Bundesnaturschutzgesetz auch für Städte Gültigkeit besitzt und somit der Naturschutz auch in Städten zu verwirklichen ist, wird der Flächenanspruch des Naturschutzes, speziell des Artenschutzes, in Städten kaum anerkannt. Der Beitrag versucht, Ziel, Begründungen und Methoden des Naturschutzes in Städten zu spezifizieren. Da der Straßenbau laut Bundesnaturschutzgesetz gehalten ist, Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege zu unterstützen und zu deren Verwirklichung beizutragen, besitzen die gemachten Aussagen einen realen Bezug zur Straßenplanung. Die Begründungen werden in den Gruppen 'Erhaltung der Funktion biologischer Systeme, Erhaltung der biochemischen Information', 'Erhaltung von Forschungsobjekten' und 'Erholung und Heimatschutz' diskutiert. Methoden und Instrumente von Naturschutz und Landschaftspflege werden als System graphisch dargestellt. Prinzipien zur Berücksichtigung des Ökotop- und Artenschutzes in der Stadtentwicklungspolitik werden vorgeschlagen, die in die 'Leitlinien für die räumliche Stadtentwicklung' des Senats von Berlin eingehen sollen. In zwei Kategorien werden differenzierte Ökosystemtypen genannt, deren Erhaltung vordringlich ist für den Artenschutz in Berlin.